Sozialauswahl 2009 Screenshots



Die Übersichtsseite vermittelt Ihnen einen Überblick über Aufbau und  Inhalte des Programms.  Es ist umfassenden Benutzerhinweisen vorangestellt.

Im Erfassungsteil „2a Betriebliche Entscheidungen“ erfolgen die maßgeblichen Festlegungen durch den Arbeitgeber, insbesondere zum Sozialauswahlschema und zur Rechtgrundlage für die Berechnung der Kündigungsfristen.

Im optionalen Erfassungsteil „2b Zahl der ausscheidenden Beschäftigten“ legen Sie fest, wie viele vergleichbare / austauschbare Beschäftigten einer Entgelt- / Tätigkeitsgruppe ausscheiden sollen - genutzt als Kontrollzahl bei der tatsächlichen Sozialauswahl.

Der Teil „3 Kündigungszugang - Endtermine“ bildet in seinem ersten Teil (bis Spalte X) die sich aus der Planung ergebenden Kündigungsfristen und Endtermine ab, im zweiten Teil (ab Spalte Z) die sich nach tatsächlichem Kündigungszugang ergebenden Kündigungsfristen und Endtermine.

Im Arbeitsblatt „4 Sozialauswahl“ wird konkret entschieden, welche Beschäftigten ausscheiden müssen. Die Berechnung der ausgewiesenen Sozialpunkte beruht auf dem im Arbeitsblatt 2a festgelegten Sozialauswahlschema. Ein „Filter“ ermöglicht die Generierung der Listen (zu kündigende, aus sonstigen Gründen ausscheidende sowie verbleibende Beschäftigte).

Die Informationsseite „5 Abfindungen“  legt die Berechnung der Abfindungskomponenten (SGB IX, ggf. Zusatzbetrag Kinder, Betriebszugehörigkeit, Gesamtabfindung, ggf. gedeckelt) offen.

Die Informationsseite  „6 Verzögerungen - Mehraufwendungen“ stellt im Falle eines planwidrigen späteren Kündigungszugangs entstehenden Mehraufwendungen als Monatsbruttoverdienste ohne sonstige Ansprüche und Sozialabgaben dar.

Auf der Kontrollseite „7 Alter und Betriebszugehörigkeit“ kann die Berechnung im Detail nachvollzogen werden.

Abgebildet sind die Sozialpunkte von „11 - BAG 2009“. Auf den Informationsseiten 8 bis 12 sind die nach allen hinterlegten Schemata ermittelten Sozialpunkte nachlesbar, auch wenn unter 2b eine Festlegung getroffen wurde.