BMF nimmt zur Umsatzsteuer für arbeitsmedizinische Leistungen Stellung

Mit Schreiben vom 4. Mai 2007 hat das Bundesministerium der Finanzen zum Thema Umsatzsteuerfreiheit für arbeitsmedizinische Leistungen Stellung bezogen. Nunmehr liegt eine deutschlandweit einheitliche Anweisung für alle Oberfinanzdirektionen vor.

Wir haben unsere Hinweise zum Umgang mit dem Thema entsprechend aktualisiert. Die aktuelle Fassung finden Sie hier in unseren Veröffentlichungen.

Unsere Abrechnungssoftware AMEVIS money haben wir in der Version 2.28 bereits in weiteren Teilen den neuen Erfordernissen angepasst. Aktuell werden Mechanismen implementiert, die eine Aufspaltung von Rechnungs-Pauschalbeträgen anhand von Prozentsätzen in umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerbehaftete Anteile vornehmen. Die Version 2.30 wird rechtzeitig zum Ablauf der Übergangsfrist vorliegen, um unseren Kunden einen problemlosen Umstieg auf die veränderte Rechnungslegung zu ermöglichen.