AMEVIS-Anwenderinformationen “Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)”

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2013, Teil I, Nr. 64) am 30. Oktober 2013 ist die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft getreten. Sie soll laut des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung NRW bestehende Rechtunsicherheiten ausräumen und den Beschäftigten sowie sein Recht auf Selbstbestimmung noch stärker in den Fokus der arbeitsmedizinischen Vorsorge rücken.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Einer unserer Kunden hat uns eine zusammenfassende Darstellung der Änderungen der neuen Verordnung zur Verfügung gestellt.

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AMEVIS-Anwenderinformationen “Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)”

Durch neue Arbeitsschutz-Verordnung (ArbMedVV) vom 18.12.2008 (BGBl I, S. 2768) werden  verschie­dene  staatliche Verord­nungen und Vorschriften in der UVV “Arbeits­medi­zi­nische Vorsorge” (BGV A4) der Unfallversicherungsträger zusammengeführt (Rechts­über­sicht­lichkeit und -­vereinfachung, Transparenz, Wegfall von Doppelregelungen).

Sämtliche Vorschriften zur  Arbeitsmedizinische Vorsorge wurden systematisch zusammengeführt, die entsprechenden Vorschriften in anderen Arbeitsschutzver­ord­nungen aufgehoben und durch gezielte Verweisungen auf die ArbMedVV ersetzt.

Einer unserer Kunden hat uns eine zusammenfassende Darstellung der Inhalte der neuen Verordnung zur Verfügung gestellt.

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Umsatzsteuerpflicht für arbeitsmedizinische Leistungen

Ende Oktober 2006 hat der Bundesfinanzhof ein Urteil vom 13.07.2007 V R 7/05 veröffentlicht, das weit reichende Konsequenzen für die Umsatzsteuerpflicht für arbeitsmedizinische Leistungen haben könnte. Einer unserer Kunden hat uns freundlicherweise gestattet, die u.a. Informationen als Hintergrundinformation zur Verfügung zu stellen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die beigefügten Darlegungen Hinweise und Ãœberlegungen, aber keine Rechts- oder Steuerberatung darstellen. otten|software übernimmt hierfür keinerlei Gewähr oder Haftung. Die konkreten Einzelheiten sind durch den Arbeitsmedizinischen Dienst mit dem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer bzw. Rechtsanwalt eigenverantwortlich zu prüfen.

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Inzwischen liegt auch ein Schreibe den BMF zum o.a. Urteil vor, in dem Informationen zum Umgang mit dem Urteil enthalten sind.

Zum Schreiben des BMF

Online-Abrechnung – eine strategische Chance

Kundenzufriedenheit und Kundenbindung basieren letztlich immer auf einer hocheffizienten und damit kostengünstigen Dienstleistung mit begeisternder Qualität. Diese Einsicht gilt vor dem Hintergrund der heutigen Situation im Gesundheitswesen auch für eine körperschaftliche Institution wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV). Mit der verstärkten Integration von Online-Funktionen in ihre Arbeitsprozesse steht der KZV jetzt ein strategisches Mittel zur Verfügung, ihre Potenziale als moderner Dienstleister optimal auszuschöpfen.

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Pressemitteilung von domino IT und otten software zur DMS EXPO

(Bocholt/Ratingen/Düsseldorf, 18. August 2006) Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein bietet ihren angeschlossenen Zahnärzten die Möglichkeit, sich umfassend und zugleich sicher über das Webportal www.myKZV.de zu informieren und Daten auszutauschen. Die ganzheitliche Umsetzung wurde durch die KZV Nordrhein in Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Systemintegrator Otten Software aus Ratingen durchgeführt.

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Customer Success Story von oracle und otten software über myKZV.de

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein schließt ihre Mitglieder durch ein Online-Portal auf Basis der Oracle Middleware an ihre IT-Plattform an.

“Mit unserem Mitgliederportal www.mykzv.de verfolgen wir konsequent das Ziel, unseren Zahnärztinnen und Zahnärzten bestmöglichen Service als Abrechnungsdienstleister für die gesetzlichen Krankenkassen zu bieten. Durch die tiefe Integration der Portallösung in die Geschäftsprozesse der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein werden die Arbeitsabläufe beschleunigt, für unsere Kunden transparenter und Potenziale für kostenschonende Abrechnungsvorgänge konsequent erschlossen”.

Rolf Hehemann, stv. Vorstandsvorsitzender KZV Nordrhein

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