Ärztekammer Nordrhein nutzt eHealthPortal für ihr eService-Angebot

eHealthPortal, das Framework von otten software zur Erstellung von Portalanwendungen für Körperschaften im Gesundheitswesen, wird nunmehr auch von der Ärztekammer Nordrhein zur Realisierung ihres eService-Angebotes eingesetzt. Die Kammer wird mit den von otten software gelieferten Softwarekomponenten und Dienstleistungen Schritt für Schritt ein umfangreiches Informations- und Transaktionsangebot für ihre rund 50.000 Mitglieder aufbauen. Die Realisierung der Portallösung erfolgt unter Nutzung modernster Softwareentwicklungswerkzeuge auf Basis der Oracle Produktsuite. Nach Projektstart hat otten software innerhalb weniger Wochen an die Ärztekammer eine lauffähige Referenzumgebung übergeben, die in den kommenden Monaten Schritt für Schritt durch die IT-Abteilung der Kammer mit Unterstützung von otten software erweitert wird. Geplant sind unter anderem die Einsicht in das arztindividuelle Fortbildungspunktekonto, die Bereitstellung von persönlichen Dokumenten und die Online-Übermittlung von Beitragsveranlagungen. Die Ärzte können auf das Portal neben der Anmeldung per Nutzerkennung und Passwort auch mit dem neuen elektronischen Arztausweis zugreifen.

Portalimplementierung für die Ärztekammer Nordrhein

Die Ärztekammer Nordrhein realisiert auf Basis des Frameworks eHealthPortal von otten software ihre künftige Informations- und Transaktionsplattform für die rund 50.000 Ärzte in Nordrhein. Nach der Beauftragung im Juni 2007 hat otten software die Basismodule von eHealthPortal geliefert und innerhalb weniger Wochen auf den Systemen der Ärztekammer in Betrieb genommen. Die Realisierung der Portallösung erfolgt unter Nutzung modernster Softwareentwicklungswerkzeuge auf Basis der Oracle Application Server Produktsuite. Die Mehrschichtenarchitektur von eHealthPortal ermöglicht hierbei inbesondere eine schnelle Anpassung der Basismodule an die fachlichen Anforderungen der Ärztekammer. Geplant sind hier in einem ersten Schritt neben den Basisfunktionen des kundenindividuellen Nachrichtencenters und der Dokumentenschnittstelle zum Zugriff auf die persönliche Korrespondenz mit der Ärztekammer die Einsicht in das arztindividuelle Fortbildungspunktekonto und die Online-Übermittlung von Beitragsveranlagungen. Bei der Anpassung der Funktionalitäten unterstützt otten software die IT-Abteilung der Ärztekammer durch ein umfassendes Dienstleistungspaket.

Ein technisches Highlight der Portallösung ist die Integration des neuen elektronischen Arztausweises in den Anmeldeprozess. Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein, die künftig den elektronischen Arztausweis beantragen, können ihn sofort als Zutrittsmedium zum Kammerportal nutzen. Damit steht den Ausweisinhabern eine komfortable und hochsichere Lösung zur Verfügung, die sich nahtlos in die Gesamtarchitektur der Gesundheitstelematik einfügt.

BMF nimmt zur Umsatzsteuer für arbeitsmedizinische Leistungen Stellung

Mit Schreiben vom 4. Mai 2007 hat das Bundesministerium der Finanzen zum Thema Umsatzsteuerfreiheit für arbeitsmedizinische Leistungen Stellung bezogen. Nunmehr liegt eine deutschlandweit einheitliche Anweisung für alle Oberfinanzdirektionen vor.

Wir haben unsere Hinweise zum Umgang mit dem Thema entsprechend aktualisiert. Die aktuelle Fassung finden Sie hier in unseren Veröffentlichungen.

Unsere Abrechnungssoftware AMEVIS money haben wir in der Version 2.28 bereits in weiteren Teilen den neuen Erfordernissen angepasst. Aktuell werden Mechanismen implementiert, die eine Aufspaltung von Rechnungs-Pauschalbeträgen anhand von Prozentsätzen in umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerbehaftete Anteile vornehmen. Die Version 2.30 wird rechtzeitig zum Ablauf der Übergangsfrist vorliegen, um unseren Kunden einen problemlosen Umstieg auf die veränderte Rechnungslegung zu ermöglichen.

Umsatzsteuerpflicht für arbeitsmedizinische Leistungen

Ende Oktober 2006 hat der Bundesfinanzhof ein Urteil vom 13.07.2007 V R 7/05 veröffentlicht, das weit reichende Konsequenzen für die Umsatzsteuerpflicht für arbeitsmedizinische Leistungen haben könnte. Einer unserer Kunden hat uns freundlicherweise gestattet, die u.a. Informationen als Hintergrundinformation zur Verfügung zu stellen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die beigefügten Darlegungen Hinweise und Ãœberlegungen, aber keine Rechts- oder Steuerberatung darstellen. otten|software übernimmt hierfür keinerlei Gewähr oder Haftung. Die konkreten Einzelheiten sind durch den Arbeitsmedizinischen Dienst mit dem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer bzw. Rechtsanwalt eigenverantwortlich zu prüfen.

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Inzwischen liegt auch ein Schreibe den BMF zum o.a. Urteil vor, in dem Informationen zum Umgang mit dem Urteil enthalten sind.

Zum Schreiben des BMF

Portalabsicherung auf Basis von JBoss und JAAS

Im Kundenauftrag haben wir für eine Java basierte Webanwendung unter Verwendung des Applikationsservers JBoss eine signaturkartengestützte Absicherung des Anwender-Logins an der Portalanwendung realisiert. Die Implementierung setzt auf dem Java Authentication and Authorisation Service (JAAS) auf und ermöglicht eine Anmeldung per Signaturkarte und X.509-Zertifikat (Authentication) bei gleichzeitiger Zuweisung bestimmter Anwenderrollen und -rechte (Authorisation). Die mit zwei Wochen ungewöhnlich kurze Realisierungszeit für das Projekt unterstreicht die Expertise, die otten software durch verschiedene Integrationsprojekte für Smartcards auf unterschiedlichen Softwareplattformen vorweisen kann.

AMEVIS 2 liest KVK und eGK Chipkarten

Mit der Integration von Kartenlesegeräten zum Auslesen der aktuellen Krankenversichertenkarten (KVK) und der künftigen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist unsere Anwendung AMEVIS 2 für den Einsatz in arbeitsmedizinischen Diensten und bei niedergelassenen Ärzten noch komfortabler geworden. Per Knopfdruck werden nun sämtliche administrativen Patientendaten von der Chipkarte ausgelesen; die manuelle Erfassung oder Aktualisierung der Daten entfällt dabei vollständig. Gelesen werden können sowohl Karten der gesetzlichen Krankenkassen als auch der privaten Krankenversicherer.

Kunden mit Wartungsvertrag für AMEVIS 2 erhalten das neue Produktmerkmal automatisch und kostenfrei im Rahmen der Online-Softwarewartung.

AMEVIS money 2.28 mit flexiblem USt.-Ausweis

Mit heutigem Datum haben wir die Version 2.28 unserer Software AMEVIS money für die Abrechnung arbeitsmedizinischer Dienstleistungen freigegeben. AMEVIS money regelt in der nunmehr verfügbaren Version das Thema “Umsatzsteuerausweis bei der Erbringung arbeitsmedizinischer Leistungen” in einer für den Anwender höchst flexiblen und auf die eigenen Rechnungslegungserfordernisse vollständig anpassbaren Weise. Insbesondere bei Einzelleistungsvergütungen nach GOÄ wird nunmehr automatisch zwischen umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerbehafteten Leistungen unterschieden.

Wir stellen ein

otten software wächst mit dem Bedarf seiner Kunden. Um die steigende Nachfrage decken zu können, suchen wir neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bereiche Consulting, Anwendungsentwicklung und Office Management. Mehr hierzu finden Sie hier.